Bildrechte
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Welche Regeln gelten für Video- und Audioaufnahmen? - Interview mit Dr. Jakabos Mit Monika Nemeth
Juni 2018 28. - 15:31, OBH-Sajto4
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Das Bildnis gehört zur ausschließlichen Verfügungsgewalt der Person, d.h. es darf nur in den seltensten Fällen ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Dr. Jakabosné Dr. Jakabos analysiert die Rechte am Bild, die illegale Nutzung und die Folgen der Verletzung. mit Monika Németh, Präsidentin des Zivilgerichts des Metropolitan Court.
Welche Rechte hat jemand in Bezug auf sein Abbild?
Ein wichtiger Teil der menschlichen Persönlichkeit, einer ihrer Bestandteile, ist das äußere Erscheinungsbild, das Erscheinungsbild und gleichzeitig die Stimme eines Menschen. Das äußere Erscheinungsbild ist eine der Bedingungen und "Werkzeuge" zur Unterscheidung einer Person als Persönlichkeit sowie ein Werkzeug für den Ausdruck der Persönlichkeit und der Beziehung zwischen Menschen.
Äußeres Erscheinungsbild meint eigentlich nicht die physische Realität, sondern ihre Widerspiegelung im Bewusstsein anderer, also die soziale Manifestation einer Person als eigenständige Persönlichkeit.
Ein Abbild ist in irgendeiner Weise eine bildliche Darstellung der äußeren Erscheinung einer Person. Das Bildnis dient also dem Ausdruck, der Kennzeichnung und der Individualisierung der Persönlichkeit, daher ist im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes auch der Schutz der äußeren Erscheinung (Bild, Ton) erforderlich.
Auf der Grundlage des Vorstehenden kann verstanden werden, dass das Bildnis der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Person gehört. Als wichtigste und allgemeine Regel gilt daher, dass es nur mit Zustimmung und Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf. Das bedeutet zweierlei: Einerseits kann jeder sein eigenes Bild frei öffentlich machen, die Einschränkung dessen ist das öffentliche Interesse und die Verletzung der Rechte anderer. Andererseits bedeutet dies, dass ohne Zustimmung der abgebildeten Person niemand das Bildnis ohne besondere gesetzliche Bestimmungen öffentlich machen darf. Es gibt keine formale Bedingung für die Zustimmung, sie kann mündlich, schriftlich oder sogar durch suggestives Verhalten gegeben werden.
Der Rechtsschutz für die Weitergabe des Bildes (einschließlich der Tonaufnahme) ist unabhängig und unabhängig davon, wie die Aufnahme erfolgt ist. Sowohl für die Aufnahme als auch für die Veröffentlichung ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. In der Regel ist die Verwendung der Aufzeichnung auf den Zweck beschränkt. Daher darf auch eine rechtmäßig angefertigte Aufzeichnung ohne gesonderte Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben, d. h. anders als ursprünglich verwendet werden.
In welchen Hauptfällen kann das Bild einer Person ohne deren Zustimmung verwendet werden?
Für die Aufzeichnung und die Verwendung der aufgezeichneten Aufzeichnung bei Massenaufzeichnungen und Aufzeichnungen öffentlicher Auftritte ist die Einwilligung der betroffenen Person nicht erforderlich.
Die Gerichtspraxis bildete die begriffliche Grenze der Öffentlichkeitsbeteiligung, das Bürgerliche Gesetzbuch. liefert keine normative Definition. Die Zustimmung der Person des öffentlichen Lebens ist weder zur Anfertigung noch zur Veröffentlichung erforderlich, sofern die Nutzung nicht missbräuchlich erfolgt. Bilder von Personen des öffentlichen Lebens, die an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, können verwendet werden. Aber nicht alle Manifestationen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind öffentliche Auftritte, sodass ihr Privatleben weiterhin geschützt ist. Tritt eine Person des öffentlichen Lebens als Privatperson in der Öffentlichkeit auf, beispielsweise bei der Beerdigung eines Angehörigen, darf eine Aufzeichnung nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Das Bildnis der Person des öffentlichen Lebens darf daher nur im Zusammenhang mit ihren öffentlichen Auftritten und zu ihrer Präsentation ohne Zustimmung der betroffenen Person verwendet werden.
Massenaufnahmen zeigen eine große Anzahl von Menschen, die abgebildeten Personen werden nicht als einzelne Personen, sondern als Teile der Menschenmenge gesehen. Die Praxis hat keine Regel dafür aufgestellt, wie viele Personen eine Gruppe als Menschenmenge gelten kann, dies muss immer anhand des gegebenen Bildes entschieden werden, ob Menschen als Menge, als Menschenmenge, beim Betrachten des Bildes vorhanden sind ist eine Frage des Crowd Recording. Das Abheben von der Masse macht das Konterfei einzigartig, daher ist in diesem Fall die Zustimmung der abgebildeten Person für die Erstellung und Verwendung des Konterfeis erforderlich.
Die Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung bedarf besonderer Beachtung. Die Verhandlung ist in der Regel öffentlich, es sei denn, das Gericht ordnet in gesetzlich bestimmten Fällen eine nichtöffentliche Verhandlung an. Der öffentliche Charakter der Verhandlung bedeutet jedoch nicht, dass es jedem Verhandlungsteilnehmer freisteht, Aufnahmen zu machen.
Die detaillierten Regelungen zu den Aufnahmen, die während der Hauptverhandlung gemacht werden können, sind in den Verfahrensgesetzen enthalten, und in jedem Fall ist es die Aufgabe des Vorsitzenden, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der an der Hauptverhandlung beteiligten Personen sicherzustellen. Inzwischen hat sich auch die Praxis herauskristallisiert, dass beispielsweise die gesetzlichen Vertreter der Polizei im Gerichtssaal nicht als Personen des öffentlichen Lebens eingestuft werden, auch wenn in bestimmten Fällen auch der Polizist als Person des öffentlichen Lebens eingestuft wird.
Viele weitere Fälle der Verwendung einer Bild- oder Tonaufnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person sind durch andere Gesetze als das Bürgerliche Gesetzbuch zulässig. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch es ist beispielsweise nicht die Rede von der freien Nutzung der Bild- oder Tonaufnahme einer verschwundenen oder straffällig gewordenen Person, was natürlich nicht heißt, dass die einzelnen Fachgesetze dies nicht weiterhin zulassen können.
Eine mit einer versteckten Kamera gemachte Videoaufnahme kann als Beweis- oder Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet werden; in einem Zivilprozess kann entschieden werden, ob die Aufnahme das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Das unerlaubte Filmen von Aktivitäten in einem benachbarten Wohnhaus zum Nachweis einer Rechtsverletzung – auch wenn es nicht gegen Persönlichkeitsrechte verstößt – kann eine Hausfriedensbruch darstellen. Gleichzeitig stellt die Verwendung einer Videoaufzeichnung des unbefugten Verhaltens als Beweismittel keinen Missbrauch dar und verletzt nicht die Rechte einer Person.
Die Anfertigung oder Nutzung einer Tonaufnahme gilt nicht als Missbrauch, wenn sie im öffentlichen Interesse oder in berechtigten privaten Interessen erfolgt, um eine unmittelbar drohende oder bereits begangene Rechtsverletzung nachzuweisen, sofern die Anfertigung oder Nutzung der Tonaufnahme keinen unverhältnismäßigen Schaden verursacht gegenüber dem nachzuweisenden Verstoß.
Was können Eltern tun, wenn jemand das Bild ihres Kindes illegal verwendet?
Im Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch im Einzelnen, welche Sanktionen der Geschädigte durchsetzen kann - die gerichtliche Feststellung der Verletzung, die Einstellung der Verletzung und das Verbot weiterer Verletzungen, die Leistung angemessener Genugtuung - die die Partei vor Gericht durchzusetzen berechtigt ist.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte können der Geschädigte und ein Minderjähriger mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, also ein Minderjähriger, der bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat, persönlich handeln. Ein gesetzlicher Vertreter ist berechtigt, im Namen eines Kindes unter 14 Jahren zu handeln. Das heißt, der Elternteil eines Kindes unter 14 Jahren kann als gesetzlicher Vertreter alle im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Ansprüche im Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber seinem Kind geltend machen.
Welche Rechtsverstöße sind aus der Praxis typisch für andere?
In jüngster Zeit nehmen die Gesetzesverstöße auf Social-Networking-Sites zu. Darüber hinaus ist die Zahl der Fälle im Zusammenhang mit Bildern, die im Internet und in Printmedien veröffentlicht wurden, erheblich. Insbesondere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens initiieren eine höhere Anzahl solcher Klagen. Auch Gesetzesverstöße gegen Privatpersonen kommen vor.
In der Vergangenheit haben auch viele Polizisten und Gefängniswärter prozessiert, aber das Gerichtsurteil stellte klar, dass sie im Dienst legal aufgezeichnet werden können.
Welche zivilrechtlichen Folgen hat der Verstoß?
Verschuldensunabhängige Sanktionen können verlangt werden. Eine Person, deren Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann aufgrund der Tatsache der Verletzung – innerhalb der Verjährungsfrist – in Bezug auf die Umstände des Falles anspruch:
a) die gerichtliche Feststellung, dass die Verletzung stattgefunden hat;
b) die Einstellung des Verstoßes und das Verbot des Verletzers von weiteren Verstößen;
c) dass der Verletzer auf eigene Kosten eine angemessene Entschädigung leistet und für eine angemessene Publizität sorgt;
d) die Beendigung des schädlichen Zustands, die Wiederherstellung des Zustands vor der Rechtsverletzung und die Vernichtung der durch die Rechtsverletzung entstandenen Sache oder ihre Entziehung ihrer verletzenden Natur;
e) dass der Verletzer oder sein Rechtsnachfolger den durch die Verletzung erlangten Vermögensvorteil nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zu seinen Gunsten überträgt.
Eine Person, deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden, kann Schadensersatz für den ihr entstandenen immateriellen Schaden verlangen. Die Schadensersatzhaftungsregeln sind auf die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht - insbesondere auf die Definition des Schadensersatzpflichtigen und die Art der Rettung - anzuwenden, wobei es sich um Schadensersatzansprüche handelt für den Nachweis eines weiteren Nachteils neben der Tatsache der Verletzung nicht erforderlich ist.
Die Höhe der Entschädigung wird vom Gericht pauschal unter Berücksichtigung der Umstände des Falles – insbesondere der Schwere des Verstoßes, seiner Wiederholung, der Schwere der Schuld, der Auswirkung des Verstoßes auf das Opfer und sein Umfeld – festgesetzt .
Wer durch eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts einen Schaden erleidet, kann vom Verletzer Schadensersatz nach den Regeln der Haftung für rechtswidrig verursachte Schäden verlangen.